Grußwort
von Bürgermeister D. Fieger
06.04.2018
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen am Sonntag, 24. September 2017 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art. 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BMeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 50 Abs. 1 Satz 2 BMeldeG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Art. 50 Abs. 5 Satz 1 BMeldeG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Anschrift, Zimmernummer, Öffnungszeiten, ggf. Telefax, ggf. E-Mail
Stadt Obernburg a.Main, Römerstr. 62-64, 63785 Obernburg a.Main (Einwohnermeldeamt)
Mo 08.00 - 12.00 Uhr
Di. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 — 16.00 Uhr
Mi 08.00 - 12,00 Uhr
Do 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 — 18.00 Uhr
Fr 08.00 - 12,00 Uhr
Ort, Datum
Obernburg a.Main, 06 .04 .2018,
Kern
Kategorien: Amtliche Mitteilungen