Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Gewerbeanmeldung

Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist aufgrund der Gewerbefreiheit in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs.1 S.1 GewO bzw. § 14 Abs. 3 GewO für die Aufstellung von Automaten).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
N. N.VS
Sachbearbeiterin
06022 6191 32E.08@obernburg.de

Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepaß,
ggf. Handelsregisterauszug,
ggf. Vollmacht, bei Minderjährigen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Entstehende Kosten

Gewerbeanmeldungen kosten 20,00 €

Gesetzliche Grundlagen

§ § 14, 15 Abs. 1, 15 a, § 55 c GewO

Formulare

Links

Informationen aus dem BayernPortal

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