13.12.2019
im neuen Jahr tritt die neue Sondernutzungssatzung in Kraft.
Anpassung der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung
Im Rahmen der Überarbeitung des Ortsrechtes wurden die Sondernutzungssatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung den aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 die Sondernutzungssatzung und am 25. Juli 2019 die Sondernutzungsgebührensatzung einstimmig beschlossen. Die Satzungen treten 1 Woche nach der Bekanntgabe in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt treten die alten Satzungen außer Kraft. Die beiden Satzungen wurden im Amtsblatt „Almosenturm“ Ausgabe Nr. 25/2019 veröffentlicht und können auf der städtischen Homepage eingesehen werden.
Alle Gewerbetreibende und Privatpersonen, die Sondernutzung betreiben, werden aufgefordert, bis 31. Januar 2020 ihre Flächen bei der Stadt Obernburg (martin.roos@obernburg.de oder Tel.: 06022/6191-27 oder Fax: 06022/6191-59 Herr Roos) zu melden.
Ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis kann ab Januar auf der Homepage der Stadt Obernburg unter www.obernburg.de heruntergeladen werden
https://www.obernburg.de/rathaus-buergerservice/formulare-infoblaetter/
Stadt Obernburg a.Main, 12.12.2019
-Ordnungsamt-
Martin Roos
2020 tritt die neue Sondernutzungssatzung in Kraft:
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis und Antrag auf Ausstellung einer verkehrsrechtliche Anordnung.
Antrag auf Sondernutzung gemäß Satzung über die Sondernutzung auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Obernburg a.Main (SNS vom 28.06.2019) i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Gebühren im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Obernburg a.Main (Sondernutzungsgebührensatzung - SNGS) vom 28.06.2019 und dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz.
Diesen Antrag können Sie hier herunterladen:
Sondernutzungs-Antrag (PDF 82 kb)
oder künftig unter
https://www.obernburg.de/rathaus-buergerservice/formulare-infoblaetter/
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Stadt Obernburg