Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Bekanntmachung der Stadtkasse

28.01.2022
Fälligkeit für Steuern & Gebühren

Zum 15.02.2022 sind folgende Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig:

 

  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung                  1. Quartal 2022
  • Grundsteuer A                                               1. Quartal 2022
  • Grundsteuer B                                               1. Quartal 2022

 

Zum 01.03.2022 sind folgende Vorauszahlungen fällig

 

  • Wasser- und Kanalgebühren             1. Quartal 2022

 


Jahresabrechnung Wasser-/Kanalgebühren 2021

 

Nachzahlungen aus dem Abrechnungsbescheid über Benutzungsgebühren vom 24.01.2022 werden am 27.02.2022 zur Zahlung fällig.

Sofern nicht anders gewünscht, werden Erstattungen aus der Jahresabrechnung 2021 mit der Vorauszahlung zum 27.02.2022 verrechnet.

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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