28.01.2022
Fälligkeit für Steuern & Gebühren
Zum 15.02.2022 sind folgende Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig:
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung 1. Quartal 2022
- Grundsteuer A 1. Quartal 2022
- Grundsteuer B 1. Quartal 2022
Zum 01.03.2022 sind folgende Vorauszahlungen fällig
- Wasser- und Kanalgebühren 1. Quartal 2022
Jahresabrechnung Wasser-/Kanalgebühren 2021
Nachzahlungen aus dem Abrechnungsbescheid über Benutzungsgebühren vom 24.01.2022 werden am 27.02.2022 zur Zahlung fällig.
Sofern nicht anders gewünscht, werden Erstattungen aus der Jahresabrechnung 2021 mit der Vorauszahlung zum 27.02.2022 verrechnet.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen