21.12.2021
Neuaufstellung des Bebauungsplans „Finanzamt Obernburg a.Main mit
Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord“
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß
§2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Obernburg a.Main hat in seiner Sitzung vom 16.12.2021 beschlossen, einen Bebauungsplan „Finanzamt Obernburg a.Main mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst Flurstücke Nr. 3553/27, 3553/29, 3553/32, sowie den Anliegerweg Fl. Nr. 3553/33. Diese sind von der Stadthalle Obernburg, der Jahnstraße, der Hubert-Nees-Straße, sowie der Anliegerstraße im Westen umschlossen.
Bild 1 – Umgriff Bebauungsplan
Die Aufstellung beinhaltet im Wesentlichen die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur städtebaulichen Bebauung. Für die beschriebene Liegenschaft ist kein Bebauungsplan vorhanden und eine Bebaubarkeit gemäß § 34 BauGB nicht gesichert. Auf den zuvor beschriebenen Grundstücken soll ein Verwaltungsgebäude für das Finanzamt Obernburg am Main mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord erstellt werden. Das neue Gebäude umfasst folgende Größenordnung:
- überbaute Fläche: ca. 1.600 m2
- Brutto-Rauminhalt: ca. 12.400 m3
- mindestens 2 oberirdische Geschosse mit Teilunterkellerung
- Freiflächen mit ca. 65 Stellplätze auf ca. ca. 1.600 m2
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird zu gegebenen Zeitpunkt erfolgen.
Obernburg a.Main, 17.12.2021
Fieger
1. Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen