18.07.2019
Pressemitteilung: Aufruf zur Straßenreinigung – Bürgerpflicht!
Aufruf zur Straßenreinigung – Bürgerpflicht
Liebe Mitbürger,
die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass aufgefallen ist, dass einige Anwesen im Industriegebiet „Im Weidig“ keine Gehwegreinigung durchführen. Gehwegreinigung ist eine Aufgabe des jeweiligen Grundstückseigentümers. Auch das Industriegebiet „Im Weidig“ und alle anderen Straßen sollten sauber sein, weshalb jeder Grundstückseigentümer den Gehweg vor seiner Haustüre im Auge haben sollte.
Die Verpflichtung zur Gehwegreinigung ergibt sich aus der Verordnung der Stadt Obernburg über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherungen der Gehbahnen im Winter vom 18.11.2000.
Danach ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor seinem Haus einmal wöchentlich zu reinigen. Zur Reinhaltung gehören das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier, Laub und ähnlichem. Neben dem Kehren gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Grünwuchs aus dem Pflaster und um Verkehrszeichen bzw. Laternenmasten. Die Reinigungspflicht besteht das ganze Jahr und gilt sowohl in der Altstadt, in Neubaugebieten und in Eisenbach.
Gemäß § 13 der Verordnung in Verbindung mit Artikel 65 Nr. 5 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt oder die ihm obliegenden Reinigungspflichten nicht erfüllt.
In der Hoffnung auf eine saubere und freundliche Stadt verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Martin Roos
Stadt Obernburg a.Main, 18.07.2019
-Ordnungsamt-
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