06.02.2020
Aufruf zur Straßenreinigung – Bürgerpflicht! Geldbußen möglich.
Liebe Mitbürger,
das neue Jahr hat angefangen und viele Flächen unserer Stadt können mit einem sauberen Anblick glänzen. Die Stadtverwaltung möchte in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, dass aufgefallen ist, dass einige Anwohner insbesondere in der Römerstraße keine Gehwegreinigung durchführen. Gehwegreinigung ist eine Aufgabe des jeweiligen Grundstückseigentümers. Auch die Römerstraße und die Seitengassen sollten mit Sauberkeit glänzen, weshalb jeder Grundstückseigentümer den Gehweg vor seiner Haustüre im Auge haben sollte.
Die Verpflichtung zur Gehwegreinigung ergibt sich aus der Verordnung der Stadt Obernburg über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherungen der Gehbahnen im Winter vom 18.11.2000. Danach ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor seinem Haus einmal wöchentlich zu reinigen. Zur Reinhaltung gehören das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier, Zigarettenkippen, Laub und ähnlichem. Neben dem Kehren gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Grünwuchs aus dem Pflaster und um Verkehrszeichen bzw. Laternenmasten. Die Reinigungspflicht besteht das ganze Jahr und gilt sowohl in der Altstadt, in Neubaugebieten und in Eisenbach.
Gemäß § 13 der Verordnung in Verbindung mit Artikel 65 Nr. 5 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt oder die ihm obliegenden Reinigungspflichten nicht erfüllt.
Immer wieder ein Ärgernis sind auch die nicht entfernten Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Hier gilt das Verursacherprinzip, wonach der Hundehalter verpflichtet ist, die Exkremente seines Tieres sofort zu entfernen. Hierzu hat die Stadt im ganzen Stadtgebiet über ein Dutzend Hundetütenautomaten aufgestellt.
In der Hoffnung auf eine saubere und freundliche Stadt verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Martin Roos
-Ordnungsamt-
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