26.10.2020
Corona-Regelungen für Bayern! Stufe Gelb.
Update 26.10.: Stufe ROT im Lkr MIL
In der Ministerrats-Sitzung am 15.10. wurden neue Corona-Regelungen beschlossen. Diese finden Sie hier in Form einer Corona-Ampel.
Sollten sich hier Änderungen ergeben, werden wir dies natürlich für Sie veröffentlichen.
UPDATE: 26.10.2020 Der Landkreis Miltenberg hat die Inzidenzzahl von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb einer Woche überschritten. Die Corona-Ampel steht daher auf Dunkelrot. Die nach § 26 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) angeordneten Maßnahmen gelten ab 27. Oktober und sind nachzulesen unter www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-601). Der Landkreis Miltenberg konkretisiert diese Vorgaben in einer ergänzenden Allgemeinverfügung. Diese ist auf der Internetseite des Landkreises Miltenberg unter www.landkreis-miltenberg.de auf den Sonderseiten zum Coronavirus einzusehen.
Insbesondere gilt bei Dunkelrot Folgendes:
Veranstaltungen grundsätzlich: max. 50 Personen (z.B. Sport oder Kultur mit Zuschauern)
Veranstaltungen mit einem nicht beliebigen Publikum, z.B. Beerdigungen, notwendige Mitgliederversammlungen: max. 25 Personen
Private Feiern: max 5 Personen oder aus zwei Hausständen
UPDATE: 18.10.2020 Der Landkreis Miltenberg hat amtlich bestätigt die Inzidenzzahl von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb einer Woche überschritten. Die Corona Ampel ist daher ROT.
Siehe auch hier: Sonderseiten des Landkreis MIL zur Pandemie
Die für ROT angeordneten Maßnahmen gelten ab sofort ohne weitere Allgemeinverfügung des Landkreises.
17.10.2020 Der Landkreis Miltenberg hat amtlich bestätigt die Inzidenzzahl von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb einer Woche überschritten. Die Corona Ampel ist daher auf Gelb.
Siehe auch hier: Sonderseiten des Landkreis MIL zur Pandemie
Die für Gelb angeordneten Maßnahmen gelten ab sofort ohne weitere Allgemeinverfügung des Landkreises. Die Einzelheiten können Sie aus dem § 25a der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnehmen, der am 17.10.2020 in Kraft getreten ist (Fundstelle Änderungsverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-588/ ).
Es besteht in Zukunft ein Automatismus. Das Ministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf seiner Internetseite ( https://www.stmgp.bayern.de ) die Landkreise bekannt, die den Inzidenzwert von 35 bzw. 50 überschreiten. Sobald und solange ein Landkreis genannt ist, gelten die jeweiligen Maßnahmen der Verordnung. Beginn ist der Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung folgt und die Maßnahmen enden am Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen