11.08.2020
Wassermitnahme verboten - Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
Der Stadt Obernburg wurde mitgeteilt, dass im Friedhof Obernburg Wasser in Kanistern abgefüllt und teilweise sogar mit Friedhofsschubkarren abtransportiert wird.
Gemäß der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Obernburg a. Main (Friedhofsatzung) § 6 „Verhalten auf dem Friedhof, Buchstabe l“ ist es verboten, Wasser für Zwecke zu entnehmen, die mit der Friedhofs- bzw. Grabpflege nichts zu tun haben. Um Beachtung wird gebeten. Die Stadt Obernburg behält sich gegen Verstöße weitere Maßnahmen vor.
Martin Roos
-Ordnungsamt-
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