Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Friedhof: Wassermitnahme verboten

11.08.2020
Wassermitnahme verboten - Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Der Stadt Obernburg wurde mitgeteilt, dass im Friedhof Obernburg Wasser in Kanistern abgefüllt und teilweise sogar mit Friedhofsschubkarren abtransportiert wird.

Gemäß der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Obernburg a. Main (Friedhofsatzung) § 6 „Verhalten auf dem Friedhof, Buchstabe l“ ist es verboten, Wasser für Zwecke zu entnehmen, die mit der Friedhofs- bzw. Grabpflege nichts zu tun haben. Um Beachtung wird gebeten. Die Stadt Obernburg behält sich gegen Verstöße weitere Maßnahmen vor.

Martin Roos
-Ordnungsamt-

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Stadt Obernburg

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