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Geflügelpest: Stallpflicht aufgehoben

30.04.2021
Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Miltenberg aufgehoben

Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe ist deshalb nicht mehr erforderlich. Die Stallpflicht ist aufgehoben.

Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Weiterhin gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben.

Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.

Die Geflügelpest hat sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebreitet. In Deutschland sind über 1.400 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern wurde die Geflügelpest bei Wildenten erstmalig im November 2020 im Landkreis Passau nachgewiesen. Insgesamt wurden in Bayern seitdem 57 Fälle bei Wildvögeln und 12 Haus-/Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 27. April 2021).

Im Landkreis Miltenberg ist bisher kein einziger Fall von Vogelgrippe amtlich festgestellt worden. Sollten aber Geflügelpestfälle auftreten, müssen die Lockerungen wieder aufgehoben bzw. um weitere Schutzmaßnahmen ergänzt werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ( www.lgl.bayern.de ) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

Kategorien: Pressemitteilung Landratsamt MIL

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