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Grüngut auf ungenutzten und abgemulchten Gräbern in den Friedhöfen

11.07.2024
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass abgemulchte und leerstehende Gräber nicht als Abfalleimer genutzt werden dürfen.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass abgemulchte und leerstehende Gräber nicht als Abfalleimer genutzt werden dürfen. Wiederholt wurde festgestellt, dass Bürger, die ihre Gräber abräumen, Grüngut wie Büsche und Pflanzen auf die ungenutzten und abgemulchten Gräber werfen. Wir bitten um künftige Beachtung!

Friedhofsverwaltung

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Rathaus & Bürgerservice

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