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Grundsteuerreform

06.09.2022
Hier erhalten Sie Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern

 

 

Wenn Sie am 1. Januar 2022 Eigentümer:in eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft waren, müssen Sie eine Grundsteuererklärung abgeben.

Diese können Sie einfach und bequem elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung zwei bis drei Wochen dauern kann.

Wichtig! Die Erklärung ist im Zeitraum von 1. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 abzugeben.

Neben der Möglichkeit zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung stehen Ihnen auch Formulare zum Ausfüllen am PC oder zur handschriftlichen Abgabe der Steuererklärung zur Verfügung.

Für fernmündliche Bestellungen von Grundsteuervordrucken, oder weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an die Informations-Hotline der Bayerischen Grundsteuer unter Tel.: 089 / 30 70 00 77

(Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr)

Grundsteuervordrucke sind im Finanzamt Obernburg, Römerstraße 91 oder im Rathaus Obernburg, Römerstraße 62 – 64, erhältlich.

Ausführliche Informationen, inklusive Erklär-Videos, finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de direkt auf der Startseite.

 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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