02.02.2023
Grundsteuerreform – noch abzugeben bis 30.04.2023
Wenn Sie am 1. Januar 2022 Eigentümer:in eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft waren, müssen Sie eine Grundsteuererklärung abgeben.
Diese können Sie einfach und bequem elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung zwei bis drei Wochen dauern kann.
Wichtig! Die Erklärung ist bis zum 30.04.2023 abzugeben.
Für fernmündliche Bestellungen von Grundsteuervordrucken, oder weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an die Informations-Hotline der Bayerischen Grundsteuer
unter Tel.: 089 / 30 70 00 77
(Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr
Ausführliche Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de direkt auf der Startseite:
Erklär-Videos (Ausfüllhilfe) und Ihre drei Möglichkeiten zur Abgabe der Erklärung
Kategorien: Amtliche Mitteilungen