30.11.2023
Das Ordnungsamt appelliert deshalb an alle Hundehalter
Die Anzahl der Beschwerden über Hundegebell während des Tages, am frühen Morgen und während der Nachtzeiten nimmt in letzter Zeit wieder vermehrt zu. (Aktueller Fall aus der Bachstraße) Durch Rücksichtnahme und Umsicht könnte das Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Stadt sehr viel problemloser sein. Dass das Bellen die natürliche Ausdrucksweise eines jeden Hundes ist, wird niemand in Zweifel ziehen und gegen gelegentliches Bellen hat sicher niemand etwas einzuwenden. Dauergebell oder ständig wiederholtes Anschlagen ist jedoch sehr störend.
Das Ordnungsamt appelliert deshalb an alle Hundehalter dafür zu sorgen, dass der Hund so wenig wie möglich die Ruhe der Nachbarschaft stört.
Anmerkung: Das Oberlandesgericht Köln hat 1993 entschieden, dass Hunde höchstens eine halbe Stunde täglich nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und nicht in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr bellen, winseln oder jaulen dürfen. (OLG Köln, Az. 12 U 40/93)
Stadtverwaltung Obernburg
-Ordnungsamt-
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