Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Information zum Austausch der Wasserzähler

08.01.2024
Ab dem 22. Januar 2024 werden die städtischen Wasserzähler mit der Kennzeichnung M18 oder niedriger gewechselt

Information zum Austausch der Wasserzähler


Ab dem 22. Januar 2024 werden die städtischen Wasserzähler mit der Kennzeichnung M18 oder niedriger gewechselt. Bei diesen Zählern ist das Ende der „Eichzeit“ von 6 Jahren erreicht.
Die Zähler werden von städtischen Mitarbeitern und einem externen Dienstleiter ausgetauscht. Bei dem Dienstleister handelt es sich um die Fa. Trinkwasserdienstleistung Bär aus Höchst i. Odw ( Servicetechniker Hr. Löw, Hr. Bienwald)
Die städtischen Mitarbeiter können sich per Dienstausweis, die externen Servicetechniker per Ausweis und Zählerwechselbefugnis der Stadt Obernburg, ausweisen.
Der Zählerwechsel erfolgt straßen- bzw. bereichsweise. Die Servicetechniker läuten an der Haustüre und fragen ob der Zählerwechsel direkt durchgeführt werden kann. Soll der Zählerwechsel zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, kann dies direkt mit dem Servicetechniker abgestimmt werden.
Sollten wir an der Haustüre niemanden antreffen, so hinterlassen wir einen schriftlichen Hinweis mit der Bitte um Kontaktaufnahme.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, sofern Ihr Zähler vom diesjährigen Wechsel betroffen ist, ab dem 08.Januar einen Wechseltermin ab dem 22.Januar telefonisch abzustimmen. Sie erreichen uns unter der Servicenummer der Wasserversorgung der Stadt Obernburg - Tel: 06022/2656612
Die Kosten für den einmaligen Zählerwechsel sind in der Grundgebühr enthalten und werden nicht separat verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Zählerplatz dauerhaft frei zu halten ist und ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist.
Die Servicetechniker sind angehalten bei unzureichender Zugänglichkeit den Zählerwechsel nicht durchzuführen. Die Kosten für weitere Serviceeinsätze werden verrechnet.
Es wird ein Zählerwechselschein erstellt der vor Ort bleibt. Falls der Zählerplatz nicht den Regeln der Technik (DIN 1988) entspricht, so werden die Mängel ebenfalls auf dem Zählerwechselschein, sowie einer separaten Handlungsaufforderung mit 4-wöchiger Frist zur Behebung, aufgeführt.

Timo Bernard
Wassermeister

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Rathaus & Bürgerservice

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