01.10.2024
auf den Friedhöfen in Obernburg und Eisenbach
Die Stadt Obernburg führt nach Allerheiligen ab der 45. Kalenderwoche 2024 die Standsicherheitsprüfung der Grabsteine durch.
Verantwortlich ist hierfür der Grabnutzungsberechtigte. Jedoch besteht hier eine Kontrollpflicht durch die Kommune als Eigentümer oder Friedhofsträger.
Dabei genügt eine bloße Inaugenscheinnahme der Grabmale auf sichtbare Mängel nicht.
Die Standfestigkeit eines Grabmals ist nach der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien der Gartenbau-Berufsgenossenschaft (UVV 4.7 § 7 Abs. 2) mittels Druckprobe zu überprüfen.
Hiernach ist die Standsicherheit des Grabsteins gegeben, wenn auf die obere Kante der Breitseite des Grabsteins eine horizontale Prüflast von 500 N (ca. 50 kg) aufgebracht wird und dieser dabei nicht nachgibt. (Grabsteine in einem Höhenbereich von 0,5 m bis 0,7 m sind mit 300 N zu prüfen.) Entscheidend ist in Streitfällen die Nachweispflicht des Friedhofträgers, die Standsicherheitsprüfung der Grabmale fachgerecht durchgeführt zu haben. Daher prüft die Stadt Obernburg mit Hilfe eines Kipp-Testers, der den jeweiligen Prüfdruck anzeigt.
Grabmale, die sich in ihrem Gefüge gelockert haben und wackeln oder aufgrund von Fundamentsetzungen schräg stehen, sind nicht standsicher. Ein Grabmal mit akuter Gefahr ist sofort umzulegen. In weniger gefährlichen Fällen ist es ausreichend, den Nutzungsberechtigten der Grabstätte zur Beseitigung der Gefahrenanlage aufzufordern. Dies kann durch auf das Grabmal angebrachte Aufkleber geschehen.
Bei der Behebung der Mängel ist zu bedenken, dass sich durch Mörtel und Zement zusammengefügte Grabdenkmale im Laufe der Zeit infolge Frost oder sonstiger Witterungseinflüsse häufig lockern und dann bei der geringsten Berührung oder Erschütterung umstürzen können.
Friedhofsverwaltung
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