15.01.2019
Mikrozensus 2019 gestartet. Interviewer bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2019 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der
Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung,
durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik
werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von
besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu
ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer
Krankenversicherung befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht
nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Im Jahr 2019 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus,
eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der
Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen
über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte
und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2019 enthält zudem noch Fragen zur
Krankenversicherung. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung
nach Kassenart werden auch die Art des Krankenversicherungsverhältnisses
und der zusätzliche private Krankenversicherungsschutz erhoben. Die
durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche
gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer
Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen
ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei
rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für
die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des
geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der
Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung
übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten
Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht
für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht,
und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik,
umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche
bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis
des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an
der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen
selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres
2019 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten
zu unterstützen.
Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Stadt Obernburg