Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Schöffenwahl: Bewerberfrist bis 02. April

31.03.2023
Wahlperiode 2024 - 2028

Das Schöffenamt in Bayern

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

Sie haben die Möglichkeit, sich bis 02. April 2023 für das Amt eines Erwachsenenschöffen/einer Erwachsenenschöffin bei der Stadt Obernburg a.Main bzw. bei dem Jugendamt des Landkreises Miltenberg für das Amt eines Jugendschöffen/einer Jugendschöffin zu bewerben oder sich vorschlagen zu lassen.

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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