03.06.2020
Der Stadtrat beschließt ein Corona-Maßnahmenpaket für Obernburg
Der Stadtrat beschließt die Umsetzung eines Corona-Maßnahmenpaketes in folgendem Umfang:
1. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Obernburg am Main erhalten im Jahr 2020 folgende Unterstützung:
a. 50%-ige Ermäßigung auf die Gebühren des Minigolfplatzes (Erstattung der Mindereinnahmen an die Pächterin)
b. Kostenfreier Eintritt ins Römermuseum
2. Örtliche Vereine erhalten im Jahr 2020 (ergänzend bzw. abweichend zu den Richtlinien zur finanziellen Förderung von Vereinen in der Stadt Obernburg a. Main) nachfolgende Unterstützung:
a. Kostenfreie Überlassung der städtischen Liegenschaften für regelmäßige Belegung (Übungsstunden, Proben, etc.)
b. Eine weitere kostenfreie Überlassung von städtischen Liegenschaften für öffentliche Veranstaltungen
c. Kostenfreie Überlassung von städtischen Liegenschaften für Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen um Abstandsregeln einzuhalten
d. Erlass der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung zur Bewässerung von Sportflächen (maximal bis zur Bezugsmenge des Jahres 2019)
e. 50%-ige Ermäßigung für die Erbringung von Bauhofleistungen gem. der gültigen Preis-und Leistungsverzeichnis des städtischen Bauhofes für Vereine
f. Zwei kostenfreie Anzeigen (max. 1/2, 4C) im städtischen Mitteilungsblatt Almosenturm
3. Örtliche Einzelhändler, Gastronome und Hoteliers erhalten im Jahr 2020 nachfolgende Unterstützung:
a. Auf die Erhebung der nachfolgenden Gebühren für Sondernutzungen gem. Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung wird verzichtet: Nr. 1 (Warenautomaten), Nr. 9 (Fahrzeuge für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen), Nr. 11 (Flyerverteilung), Nr. 12 (Gehwegstopper, Hinweisschilder), Nr. 15 (Markisen), Nr. 16 (Reklamesäulen), Nr. 17 (Freischankflächen), Nr. 18 (Stehtische), Nr. 19+20 (Verkaufsstände), Nr. 21 (Warenauslagen) und Nr. 25 (Fahnenstangen)
b. Die Verwaltung soll den Gastronomen und Hoteliers Möglichkeiten zur Ausweitung der Freischankflächen geben und aufzeigen. Für Erweiterungen soll auch eine zeitweise Ausweitung auf maximal 2 Parkplätze geprüft und nötigenfalls ermöglicht werden.
c. Im städtischen Mitteilungsblatt Almosenturm werden folgende Angebote ermöglicht: zwei kostenfreie Anzeigen (max. 1/2, 4C), regelmäßige Hinweise auf örtliche Serviceangebote (vgl. Wir sind für Sie da!), Aktion „Kauf regional in OBB!“
d. Deaktivierung von Parkuhren unter gleichzeitiger Beibehaltung der Parkscheiben-pflicht (zur Vermeidung von Dauerparken) e. Nachholung von verkaufsoffenen Sonntagen (sofern es der Pandemieverlauf zulässt)
4. Örtliche Kunst- und Kulturschaffende erhalten im Jahr 2020 nachfolgende Unterstützung:
a. Im städtischen Mitteilungsblatt Almosenturm werden folgende Angebote ermöglicht: zwei kostenfreie Anzeigen (max. 1/2, 4C), regelmäßige Hinweise auf örtliche Angebote, Aktion „Schau regional in OBB!“
b. Eine kostenfreie Überlassung von städtischen Liegenschaften für öffentliche Veranstaltungen
Mehr Info unter mail@obernburg.de
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Stadt Obernburg