26.11.2024
Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass Landwirte dazu verpflichtet sind, eventuell entstandene Verschmutzungen auf der Fahrbahn unverzüglich zu beräumen.
Beim Herunterfahren von Ackerflächen sowie Feldwegen und beim Auffahren auf die öffentliche Straße, egal welcher Klassifizierung, zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung ist insbesondere auf Sauberkeit zu achten.
Die Straßen könnten nach den Feldarbeiten oder beim Verlassen der Feldwege derart verschmutzt werden, dass Gefahrenquellen entstehen und es zu schwerwiegenden Unfällen kommen kann.
Auch Hinterlassenschaften von Pferden sind in diesem Rahmen zu beseitigen.
Viktoria Specht
-Ordnungsamt-
Kategorien: Amtliche Mitteilungen