08.07.2020
Senkung der Umsatzsteuer auf Wasserverbrauchsgebühren
Senkung der Umsatzsteuer auf Wasserverbrauchsgebühren
Laut der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Obernburg a. Main (BGS/WAS) vom 16.07.2019 wird auf die Gebühren die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Die Senkung der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7% auf 5% wird bei der Endabrechnung des Jahres 2020 berücksichtigt. Die Abschläge bleiben hiervon unberührt.
Rückfragen an:
Frau Testi unter 06022 6191 30
angela.testi@obernburg.de
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Stadt Obernburg