05.06.2019
Freihaltung des Lichtraumprofils und Reinigung von Grundstücken, Straßen und Gehwegen
Wie alljährlich im Frühjahr und Herbst Jahr weist die Stadtverwaltung auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer - natürlich auch die Eigentümer unbebauter Grundstücke - daraufhin, dass der Straßenbereich und der Gehweg entlang des Grundstücks regelmäßig zu reinigen ist. Auch das Grundstück selber ist regelmäßig zu mähen, damit es nicht verwildert. Diese Pflicht betrifft auch Grundstückseigentümer angrenzender öffentlicher Treppenanlagen.
Gleichzeitig ist auch das so genannte „Lichtraumprofil“ entlang der Grundstücksgrenze über den öffentlichen Verkehrsflächen freizuhalten. Dieses Lichtraumprofil ist die gedachte Senkrechte über der Grundstücksgrenze. Sie beträgt über Geh- und Radwegen 2,50 Meter und über Straßen 4,50 Meter. Das heißt Bäume und Sträucher, die in dieses Lichtraumprofil hineingewachsen sind, müssen entsprechend zurückgeschnitten werden.
Diese Vorschriften sind keineswegs willkürliche Bürokratie, sondern dienen der Verkehrssicherheit der Fußgänger, Radfahrer auf den Geh- und Radwegen bzw. den Kraftfahrzeugen auf den Straßen. Die regelmäßige Reinigung der Gehwege und insbesondere die Verhinderung oder Beseitigung des Unkrautbewuchses verhindert dauerhafte Schäden, die sonst besonders bei Pflasteroberflächen unweigerlich auftreten und hohe Kosten verursachen.
Es wird daher an dieser Stelle noch einmal eindringlich an alle Grundstückseigentümer appelliert regelmäßig ihren Verpflichtungen das Grundstück zu mähen, den Gehweg zu reinigen und die Bäume und Hecken zurückzuschneiden nachzukommen.
Die Stadtverwaltung setzt auf die Einsicht der Grundstückseigentümer und hofft ohne Maßnahmen wie Bußgelder auszukommen.
Stadt Obernburg a.Main
-Ordnungsamt-
Roos, 28.05.2019
Kategorien: Pressemitteilung Stadt Obernburg, Amtliche Mitteilungen