09.04.2019
Überprüfung der Trinkwasserinstallation beim Zählerwechsel
Der Wassermeister informiert:
Überprüfung der Trinkwasserinstallation beim Zählerwechsel
Derzeit wechseln die Servicetechniker des Zweckverbandes AMME im Versorgungsgebiet die turnusmäßig fälligen Wasserzähler. Bei diesem Vorgang sind wir verpflichtet die Anlage des Eigentümers (Hausinstallation) zu überprüfen. Wird bei der Überprüfung eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik festgestellt, so wird die Hausinstallation, mit Nennung der Mängel, schriftlich beanstandet. Der Eigentümer ist damit aufgefordert die Mängel durch einen Fachmann umgehend beheben zu lassen.
Überprüft werden in der Regel die Wasserzähleranlage, die Verbindung zwischen Heizungsanlage und Trinkwasseranlage und falls vorhanden der Anschluss einer Regenwassernutzungsanlage.
Die häufigsten Mängel sind bei der Wasserzähleranlage zu verzeichnen. Für deren korrekten Aufbau ist die DIN 1988-200 sowie die DIN EN 1717 maßgeblich.
Vor dem Wasserzähler muss ein Absperrventil ohne Entleermöglichkeit und ohne Rückflussverhinderer installiert sein. Der Wasserzähler muss in einem Wasserzählerbügel spannungsfrei eingebaut und befestigt sein. Nach dem Wasserzähler muss sich direkt ein weiteres Absperrventil mit ausgangseitiger Entleermöglichkeit befinden. Danach folgt eine geeignete Sicherungseinrichtung gegen das Rückfließen; -drücken; -saugen von Wasser ins öffentliche Netz. In der Regel kann hierfür eine kombinierte Armatur aus Ventil und Rückflussverhinderer, das sog. KFR- Ventil, eingesetzt werden. Bevor die Leitungen im Haus verteilt werden, folgt noch ein Druckminderer und ein Filter. Hier haben sich mittlerweile rückspülbare Druckminder/Filterkombinationen – so genannte „Drufis“ – etabliert.
Bei der Nachspeiseverbindung zur Heizungsanlage dürfen nur noch starre Rohrverbindungen mit geeigneter Sicherungseinrichtung (i.d.R. Systemtrenner BA) zum Einsatz kommen.
Wie früher mit einem Schlauch die Heizung aufzufüllen, ist nicht mehr zulässig.
Eine Regenwassernutzungsanlage(Zisterne) darf nicht direkt mit der Trinkwasserinstallation verbunden sein. Bei all den genannten Punkten besteht kein Bestandsschutz.
Wir bitten alle Hauseigentümer um Beachtung. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie den Sanitärinstallateur Ihres Vertrauens, oder gerne auch uns, an.
Sollten Sie bereits eine Beanstandungsschreiben vorliegen haben bitten wir um Behebung und Freimeldung mit der Unterschrift des ausführenden Installationsunternehmens. Die Freimeldungen können im Bauhof oder im Rathaus abgegeben werden.
Ihr Wassermeister der Stadt Obernburg
Timo Bernard
Bilder: Stadt Obernburg
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Stadt Obernburg