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Zum 01.03.2025 wurde die Bushaltestelle am Kirchplatz in Eisenbach an das Alte Rathaus verlegt

21.04.2025
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht an einer Bushaltestelle ein striktes Parkverbot.

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

zum 01.03.2025 wurde die Bushaltestelle am Kirchplatz in Eisenbach an das Alte Rathaus verlegt. Leider stelle ich des Öfteren fest, dass die neue Bushaltestelle regelmäßig zugeparkt wird. Dies führt nicht nur zu Unannehmlichkeiten für die Fahrgäste, sondern gefährdet auch die Sicherheit im Straßenverkehr.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht an einer Bushaltestelle ein striktes Parkverbot. Dieses Verbot gilt in einem Abstand von bis zu 15 Metern vor und hinter dem Haltestellenschild und muss nicht explizit ausgeschildert werden. Es ist daher unerlässlich, dass alle Verkehrsteilnehmer sich an diese Regelung halten, um die reibungslose Abwicklung des öffentlichen Nahverkehrs zu gewährleisten. Dieses Parkverbot gilt auch außerhalb der Betriebszeiten der Busse.
Ich appelliere an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, besonders auf die Einhaltung der Verkehrsregeln zu achten und ein verantwortungsbewusstes Verhalten im öffentlichen Raum zu zeigen. Nur so können wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Infrastruktur unserer Stadt für alle sicher und zugänglich bleibt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Viktoria Specht

-Straßenverkehrsbehörde-

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Rathaus & Bürgerservice

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